Basisdaten
Anbieter |
EURAMCO |
Fondssegment |
Immobilienfonds Österreich |
Datum Verkaufsprospekt |
01.08.2003 |
Art der Tranche |
Standardkommanditkapital |
Währung |
EUR |
Beteiligungsgegenstand
Beteiligung an einem Büro- und Geschäftshaus in Wien.
Baujahr |
2003 |
Gegenstand |
BIG BIZ, Wien |
Standort |
A-1200 Wien, Dresdner Straße 87; 20. Wiener Bezirk |
Fläche |
16.927 qm |
Land |
Österreich |
KENNZAHLEN
Gesamtinvestition (Ist)* |
EUR 43.183.000,00 |
Eigenkapital (Ist)* |
EUR 21.004.800,00 |
Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* |
EUR 22.178.200,00 |
Aktuelles Fremdkapital |
EUR 22.252.000,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
BETEILIGUNGSDATEN
Mindestbeteiligung |
EUR 15.000,00 |
Stückelung |
EUR 5.000,00 |
Ausgabeaufschlag |
5,00% |
Handelsinformationen
Auszahlungsmodalitäten |
Vermittlungstag |
Besteht ein Vorkaufsrecht? |
Nein |
Übertragungsintervall |
Jährlich, zum Ende |
Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: |
0,35 % (Nominal), mindestens 200,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR (zzgl. Ust.) |
Aktuelle Informationen |
Anteilskäufe durch natürliche Personen: dauerhafter Wohnsitz in Deutschland erforderlich + kein weiterer Wohnsitz in Österreich noch dauerhafter Aufenthalt dort
Anteilskäufe durch juristische Personen sind möglich
Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 15.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 5.000 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 22 des Gesellschaftsvertrages).
Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer.
Die im individuellen Zweitmarkt-Kauf-/Verkaufsvertrag getroffenen Vereinbarungen regeln, welcher Partei noch nicht erfolgte Auszahlungen / Ausschüttungen zustehen. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus.
Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden.
Sofern die in Österreich erzielten Einkünfte den für das jeweilige Jahr gültigen einkommensteuerlichen Freibetrag in Österreich überschreiten, ist für das betreffende Steuerjahr eine Steuererklärung in Österreich abzugeben, für die Kosten entstehen, und es fällt Steuer in Österreich an. |