| Anbieter | UniCredit Invest Alternatives |
| Fondssegment | Immobilienfonds Deutschland |
| Art der Tranche | Standardkommanditkapital |
| Währung | EUR |
| Baujahr | 1993 |
| Gegenstand | Bürogebäude Köln-Porz (verkauft 2017) |
| Standort | 51145 Köln-Porz, Frankfurter Straße 720-726 |
| Fläche | 20.459 qm |
| Land | Deutschland |
| Baujahr | 1995 |
| Gegenstand | Möbel- und Fachmarktzentrum "Lobe-Center" (verkauft 2018) |
| Standort | 07747 Jena, Stadtrodaer Straße 103-105 |
| Fläche | 32.955 qm |
| Land | Deutschland |
| Gesamtinvestition (Ist)* | EUR 97.478.000,00 |
| Eigenkapital (Ist)* | EUR 47.882.000,00 |
| Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* | EUR 49.596.000,00 |
| Aktuelles Fremdkapital | EUR 0,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
| Mindestbeteiligung | EUR 10.226,00 |
| Stückelung | EUR 5.113,00 |
| Ausgabeaufschlag | 5,00% |
| Handelsaussetzung | Dieser Fonds ist vom Handel ausgesetzt. |
| Auszahlungsmodalitäten | Datum des Kauf- und Übertragungsvertrags |
| Besteht ein Vorkaufsrecht? | Nein |
| Übertragungsintervall | Jährlich, zu Beginn |
| Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: | 52,00 EUR (zzgl. Ust.) |
| Aktuelle Informationen | - Der Käufer, sofern er eine Privatperson ist, bestätigt, dass er in Deutschland unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist. Er bestätigt ferner jeweils, dass er in den USA oder Kanada (jeweils einschließlich deren Territorien) nicht unbeschränkt einkommensteuerpflichtig ist, dass er nicht die US-amerikanische bzw. kanadische Staatsangehörigkeit besitzt, dass er keinen Wohnsitz in den USA/Kanada (jeweils einschließlich deren Territorien) hat und dass er kein Inhaber einer dauerhaften US-amerikanischen bzw. kanadischen Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z.B. "Green Card") ist. Satz 1 und 2 gilt entsprechend für den Käufer, der keine natürliche Person ist. - Die aus der Beteiligung resultierenden entnahmefähigen Ausschüttungen sowie ggf. ein Auseinandersetzungsguthaben stehen bereits mit Ablauf des Tages, an dem der Vertrag vollständig unterzeichnet wurde (inkl. durch den Treuhänder und die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft) dem Käufer zu. Dies gilt unabhängig von deren Entstehungs- oder Fälligkeitszeitpunkten. - Die oben genannte Regelung gilt nicht für thesaurierte Ausschüttungen und Gutschriftsbeträge. Diese werden bis zum Zeitpunkt des Ablaufs des Tages, an dem dieser Vertrag vollständig unterzeichnet wurde (inkl. durch den Treuhänder und die Geschäftsführung der Fondsgesellschaft) dem Verkäufer zu. Die Fondsgesellschaft wird diese Salden spätestens zum 30.06. des Jahres, das der vollständigen Unterzeichnung dieses Vertrages folgt, an den Verkäufer auszahlen. |