EURAMCO SachsenFonds Deutschland II

Letzter Kurs
38,50%am 28.11.2025

Basisdaten

Anbieter EURAMCO
Fondssegment Immobilienfonds Deutschland
Datum Verkaufsprospekt 25.06.2005
Art der Tranche Standardkommanditkapital
Währung EUR

Beteiligungsgegenstand

Beteiligung an einem Bürogebäude in München.

Baujahr 2003
Gegenstand Bürogebäude in München
Standort 81829 München, Hollerithstraße 1-3 / Stahlgruberring 46-54; Trudering-Riem
Fläche 27.805 qm
Land Deutschland

KENNZAHLEN

Gesamtinvestition (Ist)* EUR 84.541.000,00
Eigenkapital (Ist)* EUR 38.503.400,00
Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* EUR 46.037.600,00
Aktuelles Fremdkapital EUR 37.321.787,00

(*) Bis Ende der Platzierungsphase.

BETEILIGUNGSDATEN

Mindestbeteiligung EUR 15.000,00
Stückelung EUR 5.000,00
Ausgabeaufschlag 5,00%

Handelsinformationen

Auszahlungsmodalitäten Vermittlungstag
Besteht ein Vorkaufsrecht? Nein
Übertragungsintervall Jährlich, zum Ende
Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: 0,35 % (Nominal), mindestens 200,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR (zzgl. Ust.)
Aktuelle Informationen Hinweise des Initiators Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 5.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 2.500 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen. Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 22 des Gesellschaftsvertrages). Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer. Die im individuellen Zweitmarkt-Kauf-/Verkaufsvertrag getroffenen Vereinbarungen regeln, welcher Partei noch nicht erfolgte Auszahlungen / Ausschüttungen zustehen. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus. Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden.