Basisdaten
| Anbieter |
EURAMCO |
| Fondssegment |
Immobilienfonds Deutschland |
| Datum Verkaufsprospekt |
25.06.2005 |
| Art der Tranche |
Standardkommanditkapital |
| Währung |
EUR |
Beteiligungsgegenstand
Beteiligung an einem Bürogebäude in München.
| Baujahr |
2003 |
| Gegenstand |
Bürogebäude in München |
| Standort |
81829 München, Hollerithstraße 1-3 / Stahlgruberring 46-54; Trudering-Riem |
| Fläche |
27.805 qm |
| Land |
Deutschland |
KENNZAHLEN
| Gesamtinvestition (Ist)* |
EUR 84.541.000,00 |
| Eigenkapital (Ist)* |
EUR 38.503.400,00 |
| Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* |
EUR 46.037.600,00 |
| Aktuelles Fremdkapital |
EUR 37.321.787,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
BETEILIGUNGSDATEN
| Mindestbeteiligung |
EUR 15.000,00 |
| Stückelung |
EUR 5.000,00 |
| Ausgabeaufschlag |
5,00% |
Handelsinformationen
| Auszahlungsmodalitäten |
Vermittlungstag |
| Besteht ein Vorkaufsrecht? |
Nein |
| Übertragungsintervall |
Jährlich, zum Ende |
| Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: |
0,35 % (Nominal), mindestens 200,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR (zzgl. Ust.) |
| Aktuelle Informationen |
Hinweise des Initiators
Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 5.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 2.500 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 22 des Gesellschaftsvertrages).
Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer.
Die im individuellen Zweitmarkt-Kauf-/Verkaufsvertrag getroffenen Vereinbarungen regeln, welcher Partei noch nicht erfolgte Auszahlungen / Ausschüttungen zustehen. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus.
Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden. |