Anbieter | König & Cie. |
Fondssegment | Schiffsfonds Container |
Währung | EUR |
Baujahr | 2001 |
Gegenstand | MS "Stadt Lübeck" |
Schiffstyp | Container |
KapazitätTDW | 16794 |
Gesamtinvestition (Ist)* | |
Eigenkapital (Ist)* | |
Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* | |
Aktuelles Fremdkapital | EUR 7.264.000,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
Mindestbeteiligung | EUR 15.000,00 |
Stückelung | EUR 1.000,00 |
Ausgabeaufschlag | 5,00% |
Handelsaussetzung | Dieser Fonds ist vom Handel ausgesetzt. |
Auszahlungsmodalitäten | Sonstige Auszahlungsregelung |
Besteht ein Vorkaufsrecht? | Nein |
Übertragungsintervall | Monatlich, zu Beginn |
Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: | 300,00 EUR (zzgl. Ust.) |
Aktuelle Informationen | Die für eine Handelsregisterumschreibung entstehenden Notarkosten sind gemäß Treuhandvertrag grundsätzlich von dem Erwerber zu tragen. Es handelt sich hierbei um eine individuelle, persönliche Angelegenheit. Die Kosten werden daher verursachungsgerecht in Rechnung gestellt. Die übrigen Kommanditisten sollen nicht mit den entstehenden Kosten wirtschaftlich belastet werden. Alle Notariate sind an eine gesetzliche Kostenordnung (KostO) gebunden. Ein Ermessensspielraum über die Höhe der Gebühren besteht daher nicht. Der Gebührenanspruch besteht für jeden Antrag der vom Notar beim Handelsregister gestellt wird. Die König & Cie Flottenfonds bestehen aus mehreren rechtlich selbständigen Gesellschaften. Für jede Gesellschaft sind daher von dem Notar gesonderte Anträge und Kostenrechnungen zu stellen. Die Kostenrechnungen des von der König & Cie. Treuhand GmbH beauftragten Notariats setzen sich wie folgt zusammen: Die Beurkundungs- bzw. Grundgebühr beträgt zwischen 42,00 und 403,50 Euro. Die Höhe dieser Gebühr richtet sich nach dem Wert der Handelsregisteranmeldung. Des Weiteren entsteht eine Gebühr für die elektronische Einreichung zum Handelsregister. Der hierfür zugrunde gelegte Wert beträgt 30 % des Wertes der Handelsregisteranmeldung und liegt zwischen 10,00 und 141,00 Euro. Zwei abschließende Gebühren in Höhe von jeweils 10,00 Euro entstehen für die elektronischen Signaturen der einzureichenden Unterlagen. Hinzu kommen die Dokumentenpauschale, die die Fertigung elektronischer Abschriften betrifft, die Schreib- und Postdienstleistungsgebühren für die parallel erforderliche Papierform sowie die gesetzliche Umsatzsteuer. |