EURAMCO SachsenFonds Zentraleuropa II

Letzter Kurs
54,50%am 11.02.2026

Basisdaten

Anbieter EURAMCO
Fondssegment Immobilienfonds Tschechien
Datum Verkaufsprospekt 25.10.2004
Art der Tranche Standardkommanditkapital
Währung EUR

Beteiligungsgegenstand

Beteiligung an einem Büro- und Geschäftsgebäude in Prag.

Gegenstand "Bredovsky Dvur"
Standort 11000 Prag 1, Olivova Straße 4
Fläche 12.767 qm
Land Tschechien

KENNZAHLEN

Gesamtinvestition (Ist)* EUR 36.760.000,00
Eigenkapital (Ist)* EUR 16.800.000,00
Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* EUR 19.960.000,00
Aktuelles Fremdkapital EUR 0,00

(*) Bis Ende der Platzierungsphase.

BETEILIGUNGSDATEN

Mindestbeteiligung EUR 15.000,00
Stückelung EUR 5.000,00
Ausgabeaufschlag 5,00%

Handelsinformationen

Auszahlungsmodalitäten Vermittlungstag
Besteht ein Vorkaufsrecht? Nein
Übertragungsintervall Jährlich, zum Ende
Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: 0,35 % (Nominal), mindestens 200,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR (zzgl. Ust.)
Aktuelle Informationen Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 15.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 5.000 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen. Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 22 des Gesellschaftsvertrages). Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer. Die im individuellen Zweitmarkt-Kauf-/Verkaufsvertrag getroffenen Vereinbarungen regeln, welcher Partei noch nicht erfolgte Auszahlungen / Ausschüttungen zustehen. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus. Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden. Für die jährlich erforderliche Abgabe einer Einkommensteuererklärung in der Tschechischen Republik fallen zusätzliche Kosten an, sofern der Anleger neben den Einkünften aus dieser Beteiligung weitere Einkünfte in der Tschechischen Republik erzielt. Die von der Gesellschaft geleisteten Vorauszahlungen werden auf die tschechische Einkommensteuerschuld angerechnet. Diese bemisst sich nach den jeweils gültigen Steuertabellen und ggf. nutzbaren Abzugsbeträgen.