Basisdaten
| Anbieter |
Macquarie |
| Fondssegment |
Infrastrukturfonds Sonstige |
| Datum Verkaufsprospekt |
31.05.2006 |
| Art der Tranche |
Standardkommanditkapital |
| Währung |
EUR |
Beteiligungsgegenstand
Indirekte Beteiligung an einem Portfolio von europäischen Unternehmen aus dem Bereich der Infrastruktur.
| Gegenstand |
Macquarie European Infrastructure Fund II L.P. (Zielfondsebene) |
KENNZAHLEN
| Gesamtinvestition (Ist)* |
EUR 268.512.000,00 |
| Eigenkapital (Ist)* |
EUR 268.512.000,00 |
| Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* |
|
| Aktuelles Fremdkapital |
EUR 0,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
BETEILIGUNGSDATEN
| Mindestbeteiligung |
EUR 200.000,00 |
| Stückelung |
EUR 10.000,00 |
| Ausgabeaufschlag |
3,00% |
Handelsinformationen
| Auszahlungsmodalitäten |
Vermittlungstag |
| Besteht ein Vorkaufsrecht? |
Nein |
| Übertragungsintervall |
Jährlich, zu Beginn |
| Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: |
200,00 EUR (zzgl. Ust.) |
| Aktuelle Informationen |
Übertragungen von Gesellschaftsanteilen sind im § 21 des Gesellschaftsvertrags geregelt: Gemäß § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bedürfen rechtsgeschäftliche Verfügungen unter Lebenden der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin. Sie sind nur zum Jahresende möglich und dürfen nicht rückwirkend erfolgen. Eine gesonderte Abtretung von Ausschüttungsansprüchen ist ausgeschlossen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden. Gemäß § 21 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages hat sich der Rechtsnachfolger gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren. Sämtliche für die im Zusammenhang mit einer Übertragung des Geschäftsanteils entstehenden Kosten sind gemäß § 21 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags von demjenigen zu tragen, der den Gesellschaftsanteil übernimmt. |