Basisdaten
| Anbieter |
Macquarie |
| Fondssegment |
Infrastrukturfonds Sonstige |
| Datum Verkaufsprospekt |
05.07.2006 |
| Art der Tranche |
Standardkommanditkapital |
| Währung |
EUR |
Beteiligungsgegenstand
Indirekte Investition in Unternehmen aus dem Bereich Infrastruktur in verschiedenen europäischen Ländern.
| Gegenstand |
Macquarie European Infrastructure Fund II L.P. (Zielfondsebene) |
KENNZAHLEN
| Gesamtinvestition (Ist)* |
EUR 483.017.000,00 |
| Eigenkapital (Ist)* |
EUR 483.017.000,00 |
| Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* |
|
| Aktuelles Fremdkapital |
EUR 0,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
BETEILIGUNGSDATEN
| Mindestbeteiligung |
EUR 20.000,00 |
| Stückelung |
EUR 5.000,00 |
| Ausgabeaufschlag |
5,00% |
Handelsinformationen
| Auszahlungsmodalitäten |
Übertragungsstichtag |
| Besteht ein Vorkaufsrecht? |
Nein |
| Übertragungsintervall |
Jährlich, zu Beginn |
| Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: |
200,00 EUR (zzgl. Ust.) |
| Aktuelle Informationen |
Übertragungen von Gesellschaftsanteilen sind im § 21 des Gesellschaftsvertrags geregelt: Gemäß § 21 Abs. 2 des Gesellschaftsvertrages bedürfen rechtsgeschäftliche Verfügungen unter Lebenden der vorherigen Zustimmung der Geschäftsführenden Kommanditistin. Sie sind nur zum Jahresende bzw. zum 01.01. möglich und dürfen nicht rückwirkend erfolgen. Eine gesonderte Abtretung von Ausschüttungsansprüchen ist ausgeschlossen. Die Zustimmung darf nicht unbillig verweigert werden.Gemäß § 21 Abs. 4 des Gesellschaftsvertrages hat sich der Rechtsnachfolger gegenüber der geschäftsführenden Kommanditistin zu legitimieren. Sämtliche für die im Zusammenhang mit einer Übertragung des Geschäftsanteils entstehenden Kosten sind gemäß § 21 Abs. 5 des Gesellschaftsvertrags von demjenigen zu tragen, der den Gesellschaftsanteil übernimmt.
Laut Treuhand dürfen sich an diesem Fonds bei Treugeberanteilen auch GbR beteiligen. |