EURAMCO SachsenFonds Österreich VI

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15,00%am 22.04.2026

Basisdaten

Anbieter EURAMCO
Fondssegment Immobilienfonds Österreich
Datum Verkaufsprospekt 04.12.2006
Art der Tranche Standardkommanditkapital
Währung EUR

Beteiligungsgegenstand

Beteiligung an zwei Bürogebäuden in Wien und in Linz.

Baujahr 1990
Gegenstand "ISS-Gebäude" Wien (verkauft 2019)
Standort A-1210 Wien, Brünner Straße 83, 85 und 85A und Lundenburger Gasse 6; Floridsdorf
Fläche 5.949 qm
Land Österreich
Baujahr 2005
Gegenstand "Lenaupark City" Linz
Standort A-4020 Linz, Hamerlingstraße 40, 44 und 46 und Lastenstraße 34 (Turm)
Fläche 17.176 qm
Land Österreich

KENNZAHLEN

Gesamtinvestition (Ist)* EUR 49.900.000,00
Eigenkapital (Ist)* EUR 23.304.800,00
Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* EUR 26.595.200,00
Aktuelles Fremdkapital EUR 18.000.000,00

(*) Bis Ende der Platzierungsphase.

BETEILIGUNGSDATEN

Mindestbeteiligung EUR 5.000,00
Stückelung EUR 2.500,00
Ausgabeaufschlag 5,00%

Handelsinformationen

Auszahlungsmodalitäten Vermittlungstag
Besteht ein Vorkaufsrecht? Nein
Übertragungsintervall Jährlich, zum Ende
Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: 0,35 % (Nominal), mindestens 200,00 EUR, höchstens jedoch 500,00 EUR (zzgl. Ust.)
Aktuelle Informationen Anteilskäufe durch natürliche Personen: dauerhafter Wohnsitz in Deutschland erforderlich + kein weiterer Wohnsitz in Österreich noch dauerhafter Aufenthalt dort Anteilskäufe durch ausländische Gesellschaften/ juristische Personen sind nicht vorgesehen Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 5.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 2.500 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen. Weiter trägt der Erwerber die für die Umschreibung anfallende Gebühr in Höhe von 0,35% des Beteiligungsbetrages, mindestens aber € 200 und maximal € 500, jeweils zzgl. USt. (§ 4 Ziff. (11) des Gesellschaftsvertrages), für die er eine gesonderte Rechnung erhält. Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 22 des Gesellschaftsvertrages). Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer. Die im individuellen Zweitmarkt-Kauf-/Verkaufsvertrag getroffenen Vereinbarungen regeln, welcher Partei noch nicht erfolgte Auszahlungen / Ausschüttungen zustehen. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 30.06. des Folgejahres aus. Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden. Sofern die in Österreich erzielten Einkünfte den für das jeweilige Jahr gültigen einkommensteuerlichen Freibetrag in Österreich überschreiten, ist für das betreffende Steuerjahr eine Steuererklärung in Österreich abzugeben, für die Kosten entstehen, und es fällt Steuer in Österreich an.