Basisdaten
| Anbieter |
EURAMCO |
| Fondssegment |
Umweltfonds Solar |
| Datum Verkaufsprospekt |
17.08.2007 |
| Art der Tranche |
Standardkommanditkapital |
| Währung |
EUR |
Beteiligungsgegenstand
Beteiligung an den Solarparks "Rote Jahne" bei Eilenburg und Waldpolenz, Brandis.
| Gegenstand |
Solarpark Rote Jahne und Solarpark Waldpolenz I |
| Standort |
Waldpolenz: bei Brandis, 20 km östlich von Leipzig; Rote Jahne: bei Doberschütz, nordöstlich von Leipzig |
| Gesamtleistung |
30 MWp |
KENNZAHLEN
| Gesamtinvestition (Ist)* |
EUR 106.575.200,00 |
| Eigenkapital (Ist)* |
EUR 23.390.200,00 |
| Fremdkapital Emissionsjahr (Ist)* |
EUR 83.185.000,00 |
| Aktuelles Fremdkapital |
EUR 0,00 |
(*) Bis Ende der Platzierungsphase.
BETEILIGUNGSDATEN
| Mindestbeteiligung |
EUR 5.000,00 |
| Stückelung |
EUR 2.500,00 |
| Ausgabeaufschlag |
0,00% |
Handelsinformationen
| Auszahlungsmodalitäten |
Vermittlungstag |
| Besteht ein Vorkaufsrecht? |
Nein |
| Übertragungsintervall |
Jährlich, zum Ende |
| Umschreibungs- bzw. Abwicklungsgebühren für den Käufer in Höhe von: |
0,35 % (Nominal), mindestens 100,00 EUR (zzgl. Ust.) |
| Aktuelle Informationen |
Gemäß den Regelungen des Gesellschaftsvertrages muss die Pflichteinlage (Kommanditeinlage) eines Kommanditisten mindestens € 5.000 betragen und höhere Beträge müssen durch € 2.500 ohne Rest teilbar sein. Die Eintragung der Beteiligung in das Handelsregister erfolgt mit einer Hafteinlage in Höhe von 10% der Pflichteinlage. Zu diesem Zweck hat jeder Erwerber einer Beteiligung unverzüglich nach Aufforderung eine unwiderrufliche, über den Tod hinausgehende, notariell beglaubigte Handelsregistervollmacht zu erteilen. Die hierfür und für die Eintragung im Handelsregister anfallenden Kosten hat der Erwerber zu tragen.
Bei einer unterjährigen Veräußerung der Beteiligung im Zweitmarkt erfolgt die rechtliche Umschreibung des Fondsanteils stets zum 31.12. des betreffenden Jahres (siehe § 23 des Gesellschaftsvertrages).
Das steuerliche Ergebnis des Veräußerungsjahres entfällt somit stets auf den Verkäufer.
Die Ausschüttungen bzw. Entnahmen stehen ab dem Vermittlungstag dem Käufer zu; unabhägig davon, welchem Entstehungsjahr diese zuzuordnen sind. Die Gesellschaft schüttet die jährlich erwirtschafteten Geldüberschüsse bis spätestens 15.02. des Folgejahres aus.
Der Erwerber stellt die Gesellschaft von gewerbesteuerlichen Nachteilen frei, die unmittelbar mit dem Gesellschafterwechsel zusammenhängen. Dies sollte bei der Preisfindung berücksichtigt werden. |